Was bedeutet Spitex?

Spitex bedeutet spitalexterne Hilfe und Pflege Zuhause. Spitex-Mitarbeitende pflegen und betreuen hilfe- und pflegebedürftige Menschen Zuhause. Es gibt sowohl gemeinnützig organisierte, kommunale Spitex-Organisationen (Nonprofit-Organisation), wie auch Profit orientierte, kommerzielle Spitex-Unternehmen (Profit-Organisation).


Welchen Zweck verfolgt die Spitex

Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen Zuhause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbstständigkeit der Kundin, des Kunden zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege miteinzubeziehen.


Wie wird die gemeinnützige Spitex finanziert?

Der Kundin, dem Kunden in Rechnung gestellten Tarife sind weder in der Krankenpflege noch im Bereich Hauswirtschaft kostendeckend. Die Vertragsgemeinden beteiligen sich nebst den Krankenversicherern, den Kundinnen und Kunden, massgeblich an der Finanzierung.


Nach welchen Qualitätsmerkmalen arbeitet Spitex Freiamt?

Spitex Freiamt arbeitet nach einheitlichen Qualitätsstandards, fachlichen Einsatzkriterien und sieht sich der Qualität verpflichtet. Arbeitsabläufe und Dienstleistungen werden regelmässig überprüft und wo nötig angepasst. Die Organisation legt Wert auf professionelles, gut ausgebildetes Personal und beteiligt sich an qualitätssichernden Massnahmen.

Wie kann ich Rückmeldungen zu den Dienstleistungen geben?

Ihre Meinung ist uns wichtig! Sie beziehen oder haben Spitexleistungen, gerne würden wir von Ihnen erfahren, ob unsere Dienstleistungen Ihre Erwartungen erfüllen und wie zufrieden Sie mit den Leistungen sind. Nur so können wir uns kontinuierlich verbessern und uns konsequent an dem Bedarf der Kundinnen und Kunden ausrichten. Wir versichern Ihnen, dass alle Ihre Antworten absolut anonym und vertraulich behandelt werden, es sei denn, Sie wünschen einen persönlichen Kontakt. Sie können unter folgendem Link das Formular direkt ausfüllen.

https://spitex-freiamt.new-win.cloud/$80nerg

Ihre Antworten werden lediglich in Form allgemeiner statistischer Daten zur herangezogen, das heisst sie sind in keinem Fall Ihrer Person zuzuordnen. Sollten Schwierigkeiten beim Ausfüllen auftreten oder haben Sie Fragen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

Telefon 056 621 06 20

E-Mail: kontakt@spitex-freiamt.ch

Vielen Dank für Ihre wertvolle Rückmeldung und Unterstützung!

Wie sind die Spitex-Mitarbeitenden ausgebildet?

Spitex Freiamt beschäftigt sehr gut qualifizierte und motivierte Fachpersonen mit Abschlüssen - von Pflegehelferinnen mit SRK-Ausweis bis zu Pflegefachpersonen mit Diplom  bzw. Abschluss einer höheren Fachschule Pflege, zum Teil mit Zusatzausbildungen in verschiedenen Richtungen. Die Mitarbeitenden der Hauswirtschaft verfügen über Grundkurse im hauswirtschaftlichen Bereich.
 

Wer kann die Spitex Freiamt anfordern?

Spitex Freiamt steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern,  jeden Alters, wohnhaft in Wohlen AG (mit Anglikon) und Waltenschwil zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Das Angebot ist mit den Gemeinden Wohlen AG (mit Anglikon) und Waltenschwil in einer Leistungsvereinbarung festgehalten.


Wie lange im Voraus muss man sich bei der Spitex Freiamt anmelden?

Spitex Freiamt ist dankbar um einen möglichst frühzeitigen Kontakt. In Notfällen, wie zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt, kann die Spitex Freiamt aber auch sofort und nach ausgewiesenem Bedarf Hilfe leisten. Die Anmeldung erfolgt durch die Kundin, den Kunden, durch Institutionen oder Ärztin, Arzt.


Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt?

Bevor Spitex Freiamt die Hilfe bzw. Pflege einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Hilfe- und/oder Pflegeleistungen mit der Kundin, dem Kunden ab. Eine Bedarfsabklärung bei pflegerischen Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Eine Bedarfsabklärung für Hilfe zu Hause ist ebenfalls eine Voraussetzung, diese Leistungen sind jedoch in der Grundversicherung nicht enthalten. Bedarfsabklärungen garantieren, dass betroffene Personen weder unter- noch überversorgt werden. Im Anschluss an die Bedarfsabklärung holt Spitex Freiamt eine schriftliche ärztliche Verordnung für die Spitexdienstleistungen bei der Hausärztin, beim Hausarzt ein. Eine Kopie erhalten die Leistungsbezügerinnen, Leistungsbezüger als Beilage zur Monatsrechnung.
 

Wann steht Spitex Freiamt für Kundinnen und Kunden zur Verfügung?

Während 365 Tagen im Jahr steht Spitex Freiamt mit ihren Dienstleistungen für bedarfsgerechte Pflege rund um die Uhr zur Verfügung.


Werden Kundinnen und Kunden immer von der gleichen Person  betreut?

Spitex Freiamt ist bemüht, Betreuungspersonen möglichst immer bei gleichen Kundinnen und Kunden einzusetzen.  Ein Bezugssystem mit einer verantwortlichen Ansprechperson für Kundinnen und Kunden ist in Planung. Mitarbeitende der Spitex Freiamt  arbeiten hauptsächlich Teilzeit, Absenzen infolge unregelmässiger Schichtarbeit und Wochenendeinsätzen, Ferien, Weiterbildung oder Krankheit begünstigen wechselnde Personaleinsätze.


Können vereinbarte Einsätze durch Spitex Freiamt pünktlich eingehalten werden?

Die Mitarbeitenden der Spitex Freiamt leisten jährlich rund 40'000 Hausbesuche, sie haben sich auf stets wechselnden und unvorhergesehenen Situationen bei Kundinnen und Kunden zu Hause einzulassen. Geplante Einsätze können sich durch Verschlechterung von Krankheitszuständen sowie Notfällen bei Leistungsempfängerinnen, Leistungsempfängern verzögern. Auch die Witterung (Schnee, Eisglätte) und der Verkehr auf der Strasse (Stau, Baustellen, mangelnde Parkplätze) beeinflussen die Pünktlichkeit. Aus diesen Gründen ist es der Spitex Freiamt nicht immer möglich, pünktlich zu sein. Bei einer Abweichung von mehr als 30 Minuten zur vereinbarten Zeit erhalten Kundinnen und Kunden einen Telefonanruf.


Unterstützt Spitex Freiamt auch unheilbar Kranke, die Zuhause sterben möchten?

Spitex Freiamt versteht sich als Partnerin für alle Fragen, welche die Erhaltung der Lebensqualität und die Linderung von Schmerzen zuhause betreffen. Mit dem spezialisierten Team der palliativen Pflege decken wir niederschwellig, kompetent die Bedürfnisse ab.


Pflegt Spitex Freiamt auch Kinder?

Das Angebot der Pflege beinhaltet die Pflege für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Wohlen AG (mit Anglikon) und Waltenschwil, jeglichen Alters. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie benötigen eine fachspezifische Pflege. Spitex Freiamt beauftragte die Kinderspitex Nordwestschweiz, die Pflege in den Vertragsgemeinden zu übernehmen. Anmeldungen gelangen direkt an Kinderspitex Nordwestschweiz bzw. Spitex Freiamt.


Psychisch krank zu Hause, wie weiter?

Spitex Freiamt bietet psychisch beeinträchtigten/erkrankten Menschen im gewohnten häuslichen Lebensumfeld in Zusammenarbeit mit Fachpersonal eine professionelle Pflege und Betreuung an. Wir arbeiten eng mit Fachärztinnen, Fachärzten und dem externen psychiatrischen Dienst der PDAG in Wohlen zusammen.

Was kann Spitex Freiamt für Menschen tun, die immer wieder stürzen?

Die Mitarbeitenden der Spitex Freiamt beraten sturzgefährdete Menschen über die Sturzprophylaxe und unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Notrufsystems. Diverse Anschauungsmaterialien zur Sturzprophylaxe stehen zur Verfügung.


Warum macht Spitex Freiamt keinen Frühlingsputz?

Entsprechend der Leistungsvereinbarung mit den Gemeinden Wohlen AG (mit Anglikon) und Waltenschwil unterstützt Spitex Freiamt Kundinnen und Kunden bei alltäglichen Arbeiten wie beispielsweise beim Wochenkehr. Für selten anfallende, gröbere Arbeiten wie Frühlingsputz oder Fensterreinigung  vermittelt Spitex Freiamt gerne die Dienste anderer Anbieter.

Bietet Spitex-Freiamt einen Fahrdienst an?

Fahrdienste sind nicht Bestandteil des Grundangebotes der Spitex Freiamt und können aus versicherungstechnischen Gründen nicht angeboten werden.


Wieso wird von Zeit zu Zeit bei Kundinnen und Kunden Zuhause eine neue Bedarfsabklärung durch Mitarbeitende der Spitex Freiamt gemacht?

Die Wiederholung der Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Kundinnen und Kunden mit einem Arztzeugnis wird mindestens alle 9 Monate geprüft, ob die Leistungen noch bedarfsgerecht erbracht werden oder ob mehr, weniger oder zusätzliche Hilfe benötigt wird. Diese Leistung ist krankenkassenpflichtig (ausgenommen Bedarfsabklärung Hauswirtschaft).


Wo hat die Spitex Grenzen?

Wenn die Pflege und Betreuung Zuhause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist, müssen sinnvolle Alternativen gesucht werden. Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung ist namentlich dann angezeigt, wenn die Sicherheit der Kundinnen und Kunden, der Angehörigen oder der Spitex-Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet ist, wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen stossen, oder wenn die Hilfeleistung derart intensiv geworden ist, dass sie die Möglichkeiten der Spitex übersteigt.


Wie viel kosten die Spitex-Dienstleistungen? 

Spitex-Dienstleistungen unterteilen sich in kassenpflichtige und nicht kassenpflichtige Leistungen. Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die Bedarfsabklärung. Für diese Leistungen gibt die Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) Rahmentarife pro Stunde vor (siehe Tarife). Die Preise von nicht kassenpflichtigen Leistungen wie die hauswirtschaftlichen Leistungen, die nicht in der KLV aufgelistet sind, legt Spitex Freiamt mit den angeschlossenen Gemeinden Wohlen AG (mit Anglikon) und Waltenschwil fest.


Wie verläuft die Rechnungsstellung?

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, diese ist in kassenpflichtige und nicht-kassenpflichtige Leistungen geteilt. Nachdem ab 2011 der Bund die Beiträge an die Pflegetarife schweizweit vereinheitlicht hat, haben der Spitex-Verband Schweiz und die Krankenversicherer in der Folge auch die administrativen Abläufe einheitlich geregelt. Mit dem Administrativvertrag erfolgte ein Wechsel vom Tiers garant (Schuldner ist der Leistungsbezüger - Leistungsbezüger haben die Rechnung bezahlt) zum Tiers payant (Schuldner ist der Versicherer – die Krankenkasse zahlt künftig die Rechnung für Pflegeleistungen). Bei Pflegeleistungen müssen die Rechnung nicht an die Krankenkasse gesendet werden. Das heisst, wir als Spitex-Organisation stellen die erbrachten Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung direkt den Krankenversicherungen in Rechnung. Ausgenommen sind die Patientenbeteiligung und allfällige nicht kassenpflichtige Leistungen, die wir weiterhin den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger direkt verrechnen. Die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger erhalten monatlich eine Kopie der in Rechnung gestellten Pflegeleistungen. Die Krankenversicherung wird den Kostenanteil wie Franchise und Selbstbehalt sowie allenfalls nicht gedeckte Kosten den Leistungsbezüger in Rechnung stellen.

 

Hauswirtschaftliche Leistungen

Diese Leistungen werden den Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger direkt verrechnet. Haben diese für hauswirtschaftliche Leistungen eine Zusatzversicherung, dann müssen die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger für die Geldrückforderung weiterhin die Rechnung Ihrer Krankenkasse einreichen.

Zusätzlich zum Original erhalten Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger eine Rechnungskopie. Mit der Rechnung an die Krankenkasse wird ein Bedarfsmeldeformular für Spitexleistungen mitgeschickt (mind. alle 9 Monate).
Falls die Spitex-Rechnungen nach der 2. Zahlungserinnerung bzw. Mahnung immer noch nicht bezahlt werden, wird eine  Betreibung eingeleitet.


Wer bezahlt die Spitex-Leistungen?

Pflegerische Dienstleistungen:
Unter Berücksichtigung der Franchise und des Selbstbehalts von 10%, sowie der Patientenbeteiligung, rechnen Krankenkassen die Leistungen ab. Pflegematerialien werden teilweise durch die Krankenkasse übernommen.

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Die Kosten für hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden durch die Kundinnen und Kunden persönlich getragen, soweit nicht private Versicherungen (z. B. Zusatzversicherung zur Krankenkasse) oder die Ergänzungsleistungen dafür aufkommen.
Haben Sie Schwierigkeiten, die Spitex-Rechnungen zu begleichen? Melden Sie sich bei der Spitex Freiamt. Wir sind Ihnen bei der Suche nach einer Lösung behilflich.

Warum wird eine Patientenbeteiligung erhoben?

Ab dem 1. Januar 2013 müssen Kundinnen und Kunden im Kanton Aargau für pflegerische Leistungen der Spitex (Pflege zu Hause) nach KLV Art, 7a eine Patientenbeteiligung von 20% pro rata temporis bezahlen (maximal Fr. 15.35 pro Tag), zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr und Abrechnungen über IV, MV, UV (gemäss IVG, MVG, UVG). Bei Personen die bei einem Krankenversicherer unfallversichert sind (z.B. Personen ohne Erwerbstätigkeit) läuft auch ein Unfall über das KVG (vgl. auch Art. 8 KVG), die Patientenbeteiligung muss somit erhoben werden.

Wer hat Anrecht auf Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen?

Die Ergänzungsleistung unterstützt dort, wo AHV-/IV-Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer eine dieser Grundleistungen bezieht, kann Anspruch auf ausserordentliche Gesundheitskosten (Selbstbehalt für Medikamente, hauswirtschaftliche Dienstleistungen etc.) geltend machen.
Es ist gesetzlich verankert, dass niemand aufgrund einer Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig werden darf. Wenn Bezüger/innen von Alters- oder IV-Renten nicht in der Lage sind, Tätigkeiten des alltäglichen Lebens während mehr als einem Jahr selbständig auszuführen, können sie ihren Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (HLE) geltend machen. Die AHV-Zweigstellen der Gemeinden stehen für Auskünfte zur Verfügung.

Wie werde ich Mitglied beim Spitex Verein Freiamt?

Spitex Freiamt wird als privatrechtlicher Verein von Mitgliedern aus der breiten Bevölkerung getragen. Anmeldekarten für die Mitgliedschaft können im Spitex Büro, Bahnhofstrasse 6, in 5610 Wohlen beantragt werden, oder auf der Homepage www.spitex-freiamt.ch. Sie erhalten per Post die Vereinsstatuten und einen Einzahlungsschein für die Jahresgebühr von CHF 40.00.


Wozu verwendet Spitex Freiamt eingegangene Spendengelder?

Für eine ganze Reihe von Zwecken, wie zum Beispiel in Notlagen (Kunden in finanziellen Engpässen). Spenden helfen auch mit, Projekte und Leistungsverbesserungen zu finanzieren oder ausserordentliche Leistungsanerkennungen an das Personal. Dies im Wissen darum, dass Spitex-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter Tag für Tag eine höchst anspruchsvolle, kräfteraubende Aufgabe zu erfüllen haben.

Finanzielle Zuwendung an Klienten und Mitarbeitende in Härtefällen

Bankverbindung zu Gunsten Spitex Freiamt
Vermerk: Fonds Spitex Freiamt

IBAN:CH45 0900 0000 8904 7553 5

Konto: 89-47553-5