Tarife

Die Spitexleistungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen, in kassenpflichtige und nichtkassenpflichtige.

Kassenpflichtige Leistungen

Kassenpflichtige Leistungen  sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.

Das Gesetz unterscheidet zwei Finanzierungskategorien: Die Pflegebedürftigen bezahlen Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag; dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise. Die Restfinanzierung übernehmen der Kanton respektive die Gemeinde. Ab 2012 gelten die vom Bundesrat festgelegten Tarife gemäss Art. 7 ff KLV (Krankenpflege-Leistungs-Verordnung).

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der KLV aufgelistet sind.

Die Tarife für die Pflichtleistungen aus der Grundversicherung werden vom Bundesrat festgelegt und gestalten sich wir folgt:

 

Tarife ab 1. Januar 2024:     

Pflegerische Leistungen

Bedarfsabklärung und Beratung:

Bei Krankheit CHF  76.90 pro Stunde

Untersuchung und Behandlung:

Bei Krankheit  CHF 63.00 pro Stunde

Grundpflege:

Bei Krankheit  CHF 52.60 pro Stunde

 

Die Leistungen werden in 5 Minuten-Einheiten verrechnet. Es werden mindestens 10 Min. pro Einsatz verrechnet.

 

Die Tarife sind nicht kostendeckend. Gemäss Pflegegesetz ist die öffentliche Hand (Gemeinden) bei der Finanzierung massgebend beteiligt. Von den kassenpflichtigen Spitex-Leistungen werden folgende Beträge in Abzug gebracht:

•Selbstbehalt (indiv.)

•Franchise (indiv).

•Patientenbeteiligung

Tarife bei Unfall

Bedarfsabklärung und Beratung:

CHF 114.96 pro Stunde

Untersuchung und Behandlung:

CHF 99.96 pro Stunde

Grundpflege:

CHF 90.00 pro Stunde

Hauswirtschaftliche Leistungen                 
Für Mitglieder (Tarif gilt für alle, die im gleichen Haushalt leben):

CHF 33.00 pro Stunde

Für Nichtmitglieder:

CHF 38.00 pro Stunde

Zuzüglich:

Wochenend-/Abendzuschlag     + 25 %

Einsatzpauschale CHF 6.00

Die Leistungen werden in 15 Minuten-Einheiten verrechnet.

Pauschalen:

Abklärung

CHF 49.00 pro Stunde

Fahrten für Kundinnen und Kunden CHF 0.70 pro Kilometer

Einsatzpauschale:                    CHF 5.00 pro Einsatz

Administrative Arbeiten

Für administrative Arbeiten, welche im Zusammenhang mit der Spitex Freiamt stehen (z.B. Auszug für die Steuererklärung, Rechnungskopien, Kopien zuhanden Sozialversicherungen etc.), wird ein Tarifansatz von CHF 30.00 pro Stunde verrechnet.

Abgesagte Termine

Kurzfristig abgesagte Pflege- oder Hauswirtschaftstermine werden nach geplantem Aufwand in Rechnung gestellt.

Spenden:

Finanzielle Zuwendung an Klienten und Mitarbeitende in Härtefällen

Bankvernindung zu Gunsten Spitex Freiamt
Vermerk: Fonds Spitex Freiamt

IBAN:CH45 0900 0000 8904 7553 5

Konto: 89-47553-5